Instagroup GmbH – Breitfeldstrasse 8, 9015 St. Gallen 1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Planungs-, Liefer- und Installationsleistungen der Instagroup GmbH, Breitfeldstrasse 8, 9015 St. Gallen, Schweiz. Dies betri t insbesondere Arbeiten im Bereich Wärmepumpen, Heizungs-, Sanitär- und weiterer Gebäudetechnik.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers gelten nur, wenn diese von der Instagroup GmbH ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu einem Vertrag müssen schriftlich erfolgen. Die Schriftform gilt auch als erfüllt durch E-Mail, sofern nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart wurde.
Unsere Offerten sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine O erte schriftlich angenommen wird, ein Vertrag unterzeichnet wird oder wenn Leistungen der Instagroup GmbH angenommen werden (z.B. durch Beginn der Arbeiten).
Alle Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Projektunterlagen und technischen Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum der Instagroup GmbH. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder an Dritte weitergegeben noch anderweitig verwendet werden.
Es gelten die in der Offerte oder im Vertrag aufgeführten Preise. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich sämtliche Preise in Schweizer Franken (CHF) inkl. Mehrwertsteuer, exklusive Gebühren, Abgaben und allfälliger Entsorgungskosten.
Die Zahlungsbedingungen richten sich grundsätzlich nach der Offerte, der Auftragsbestätigung oder projektspezifischen Geschäftsbedingungen (z.B. „Geschäftsbedingungen Wärmepumpen“). Fehlen besondere Vereinbarungen, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug zu bezahlen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung in drei Teilzahlungen (Drittelzahlungen):
Die Instagroup GmbH ist berechtigt, bei grösseren Projekten oder Materialbestellungen zusätzliche oder abweichende Akontozahlungen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist die Instagroup GmbH berechtigt, Verzugszinsen, Mahngebühren sowie allfällige Inkassokosten zu verrechnen. Zudem kann die Instagroup GmbH laufende Arbeiten bis zum Zahlungseingang unterbrechen.
Angaben zu möglichen Fördergeldern in Offerten oder Berechnungen dienen lediglich der Orientierung und sind unverbindlich. Ein Anspruch auf Auszahlung oder Bewilligung von Fördergeldern durch die Instagroup GmbH besteht nicht.
Die Beantragung von Fördergeldern sowie die Einhaltung der entsprechenden Voraussetzungen liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Hinweise zu möglichen Steuerabzügen stellen keine steuerliche Beratung dar. Ob und in welchem Umfang Steuerabzüge anerkannt werden, liegt ausschliesslich im Entscheid der zuständigen Steuerbehörden.
Der genaue Leistungsumfang (z. B. Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme oder Service) ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, der Auftragsbestätigung sowie den zugehörigen Leistungsbeschreibungen.
Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien und können zu Anpassungen von Preisen und Terminen führen.
Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche bauseitigen Voraussetzungen rechtzeitig erfüllt sind, insbesondere der Zugang zur Baustelle, die Bereitstellung von Strom- und Wasseranschlüssen sowie erforderliche statische Abklärungen.
Die Einholung sämtlicher erforderlicher behördlicher Genehmigungen (z. B. Baubewilligung, Lärmschutznachweis) obliegt der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber, sofern die Instagroup GmbH nicht ausdrücklich mit deren Einholung beauftragt wurde.
Für Bauleistungen der Instagroup GmbH gelten – sofern vereinbart – die Bestimmungen der SIANorm 118 sowie die einschlägigen fachspezifischen Normen (z.B. SIA 118/380).
Soweit diese Normen keine Regelung enthalten oder nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten subsidiär die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (OR).
Vereinbarte Liefer- oder Ausführungstermine gelten grundsätzlich als Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Lieferengpässen, Streiks, Pandemien, Naturereignissen oder anderer Umstände ausserhalb des Einflussbereichs der Instagroup GmbH begründen keine Schadenersatzansprüche.
Entstehen Verzögerungen aufgrund von Umständen, die in der Verantwortung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers liegen (z.B. fehlende Bewilligungen oder nicht erbrachte Vorleistungen), können Terminverschiebungen und zusätzliche Kosten entstehen.
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Leistungen. Allfällige Mängel werden dabei protokolliert.
Erfolgt trotz Aufforderung keine Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist oder werden die Anlagen bereits genutzt, gelten die Leistungen als abgenommen.
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber über.
Für Mängel gelten die Bestimmungen der anwendbaren SIA-Normen (insbesondere SIA 118 und SIA 118/380) sowie subsidiär die Regelungen des OR.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist:
Die Gewährleistung beschränkt sich grundsätzlich auf Nachbesserung oder Ersatz der mangelhaften Leistung. Schadenersatzansprüche oder Ersatz von Folgeschäden sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen oder auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemässe Bedienung, fehlende Wartung, Eingriffe durch Dritte, normale Abnutzung oder höhere Gewalt.
Die Instagroup GmbH haftet für direkte Schäden, die aus vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung entstehen, gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere bei Personenschäden, bleiben vorbehalten.
Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden (z.B. Produktions- oder Ertragsausfall) ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
Alle gelieferten Anlagen, Materialien und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Instagroup GmbH.
Die Instagroup GmbH ist berechtigt, einen entsprechenden Bauhandwerkerpfandrechtseintrag im zuständigen Register vornehmen zu lassen.
Personendaten werden von der Instagroup GmbH nur im Rahmen der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten bearbeitet.
Die Bearbeitung erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie – soweit anwendbar – der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Ein Rücktritt oder eine Kündigung durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber muss schriftlich erfolgen.
Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung kann die Instagroup GmbH die bis dahin erbrachten
Leistungen, bereits bestellte Materialien, nicht stornierbare Verpflichtungen gegenüber Dritten sowie einen angemessenen Anteil des entgangenen Gewinns gemäss den Grundsätzen der SIANorm 118 und des OR in Rechnung stellen.
Die Instagroup GmbH ist berechtigt, den Vertrag ausserordentlich aufzulösen, wenn die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Frist ihren bzw. seinen Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Für sämtliche Vertragsverhältnisse mit der Instagroup GmbH gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist St. Gallen, Schweiz, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände bestehen.
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